I. Besondere Mitwirkungspflichten der Nutzer Der Nutzer/ Mieter weist berechtigte Nutzer (ins.: „Nutzergruppen“) in die Pflichten aus dieser Vereinbarung ein und sorgt für entsprechende Umsetzung. II. Vertragsschluss Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Mieter das Angebot akzeptiert. (Angebotsannahme = Vertragsschluss). etage° ist bis 14 Tage an ein Angebot gebunden; maßgeblich ist die Datierung dieses Angebotes. III. Besondere Bedingungen 1. etage° überlässt dem Mieter oben benannten Mietgegenstände innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur alleinigen Nutzung; innerhalb der Mietzeit werden auch gewünschte Services erbracht. Dem Mieter wird hierbei ein Sicherheitscode für das Schließsystem übergeben. Daneben werden Umkleidemöglichkeiten, zwei Duschen sowie zwei WC zur Mitnutzung überlassen. 2. Zuzüglich zur vereinbarten Miete sowie ggf. gewünschten Services sind 19 % USt. zu entrichten, sofern nicht fortlaufende Anmietung erfolgt („dauerhafter Vertrag“). Ist die regelmäßige Nutzung der Mietsache vereinbart, ist der Mietzins bis zum 3. Werktag für jeden Monat im Voraus auf das Konto von etage° unter Angabe der Kundennummer zu entrichten. 3. Ein Storno der Vermietung kann bei einmaliger Anmietung bis 48 Stunden vor dem Buchungstermin erfolgen, in Textform (etwa: per E-Mail). Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Erfolgt ein Storno bei einmaliger Anmietung kurzfristiger als 2 Tage vor Buchungsbeginn, schuldet der Mieter den vereinbarten Mietzins. Es bleibt dem Mieter aber in diesem Falle unbenommen nachzuweisen, dass der Vermieterin (etage°) ein geringerer Schaden entstanden ist. Bis 3 Tage vor dem Buchungstermin kann das Veranstaltungssetup (Anzahl der Teilnehmer, Tische, Stühle, Technik, Medien) reduziert werden. Danach wird das Veranstaltungssetup, wie bestellt, abgerechnet. 4. Ist eine regelmäßige Vermietung vereinbart, kann der Mietvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. 5. Die gemieteten Räume dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart genutzt werden. Es gelten folgende besondere Nutzungsbedingungen: – Im Raum darf auf keinen Fall geraucht werden. – Die Mietzeiten sind genauestens einzuhalten um einen reibungslosen Mieter/Gruppenwechsel zu ermöglichen. – Bei laufender Musik müssen die Fenster geschlossen bleiben / 85 db dürfen nicht überschritten werden. 6. Dem Mieter wird der Raum nebst Zubehör, zum Mietbeginn in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Der Mieter hat die Mietsache nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit in dem Zustand herauszugeben, in dem die Mietsache ihm übergeben ist. Bei Rückgabe des Raumes gilt hierzu: – Nach der Nutzung ist die Heizung im Raum abzustellen, während der Heizperiode ist die Heizungsanlage im saal und im kleinen raum auf Stufe „2“ einzustellen. – Der Mieter hat die Mietsache nach der Nutzung aufzuräumen. – Die Beschallungsanlage ist auszuschalten / Türen und Fenster sind nach Verlassen der Mietsache zu schließen; Wasserhähne sind zu kontrollieren. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Raum durch den Mieter an etage° in vertragsgemäßem Zustand übergeben. 7. Für Gebühren und Abgaben ist der Mieter selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt es den Mieter selbst für etwaige behördliche Genehmigungen betreffend von ihm durchgeführter Veranstaltungen zu sorgen. 8. Die aktuellen Preise beziehen sich auf den aktuellen Leistungskatalog.
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